Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts berate und unterstütze ich Sie umfassend vor und nach dem Erbfall. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich Lösungen für Ihre ganz persönliche eigene Testamentgestaltung und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Mein Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Gestaltung, Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen
  • Ermittlung des Nachlasses und Beratung über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Ausschluss und Beschränkung der Haftung von Erben
  • Auseinandersetzung unter Miterben

Eng mit dem Erbrecht verknüpft sind die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Nach umfassender Beratung erstelle ich für Sie gern eine Ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht kann für den Fall späterer Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit eine andere Person des Vertrauens bestimmt werden, die den Betroff enen in finanziellen und persönlichen Fragen vertreten soll. Wesentliche Aufgabenkreise des Bevollmächtigten sind dabei unter anderem Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behördengänge sowie Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung. Durch eine wirksame Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht bietet zudem die Möglichkeit, in „guten“ Zeiten selbstbestimmt Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Nach ausführlicher Beratung fertige ich eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmacht.

Patientenverfügung

Seit 2009 ist die Patientenverfügung ausdrücklich in § 1901 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genannt. Mit ihr können für die Zukunft hinsichtlich medizinischer Maßnahmen konkrete Anordnungen getroffen werden. Der Betroffene kann dabei bestimmte Behandlungen wünschen oder ablehnen. Da die Patientenverfügung im Falle schwerwiegender Erkrankung, wenn der Betroffene selbst sich nicht mehr äußern kann, zum Zuge kommt, ist eine gute Formulierung und vorherige ausführliche Beratung besonders wichtig. Gern erarbeite ich mit Ihnen eine Ihren konkreten Bedürfnissen angepasste Patientenverfügung.