Seit jeher stellt das Familienrecht einen wesentlichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar.
Trennung und Scheidung bringen die Betroffenen oft in emotionale und wirtschaftliche Ausnahmesituationen, in denen sie sensible juristische Hilfe benötigen. Als Fachanwältin für Familienrecht mit langjähriger praktischer Erfahrung und regelmäßiger intensiver Teilnahme an Fortbildungen berate und vertrete ich Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich zu folgenden familienrechtlichen Themen
Ich arbeite zudem auch als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren.
Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes regelt § 158 Abs. 4 FamFG:
„Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen. Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.“