Familienrecht

Seit jeher stellt das Familienrecht einen wesentlichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar.
Trennung und Scheidung bringen die Betroffenen oft in emotionale und wirtschaftliche Ausnahmesituationen, in denen sie sensible juristische Hilfe benötigen. Als Fachanwältin für Familienrecht mit langjähriger praktischer Erfahrung und regelmäßiger intensiver Teilnahme an Fortbildungen berate und vertrete ich Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich zu folgenden familienrechtlichen Themen

  • Scheidung
  • Auflösung einer Lebenspartnerschaft
  • Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Eltern- und sonstiger Verwandtenunterhalt
  • Zugewinn und sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Gewaltschutz- und Hausratsangelegenheiten
  • Statusfragen, auch Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung
  • Entwurf von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung nichtehelicher Lebenspartner*innen